Willkommen bei der Internetpräsenz der Kanzlei Mientus. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit der Kanzlei richtet sich nach Ihrem Interesse, um eine individuelle, fachgerechte und kompetente Rechtsberatung zu ermöglichen.
In Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir die richtige Strategie für die Umsetzung Ihrer Interessen. Bei Streitigkeiten unterbreiten wir Ihnen unter Berücksichtigung der Kosten effiziente Lösungsvorschläge, denn nicht immer ist das Gerichtsverfahren der einzige und beste Weg.
Die rechtlichen Probleme erörtern wir Ihnen ausführlich und in einer angenehmen Atmosphäre.
Ihre Zufriedenheit bildet die Grundlage unseres Erfolges.
Tätigkeitsfelder
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und sind wir hierbei bundesweit tätig.
Als gebürtiger Berliner ist der Sitz unserer Kanzlei gezielt ausgewählt. Der Sitz der Kanzlei ist in der Eichendorffstraße 14 in 10115 Berlin und somit zentral in Berlin gelegen.
Rechtsanwaltliche Tätigkeit
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit umfasst:
- die rechtliche Beratung,
- die Erstellung von Rechtsgutachten,
- die Wahrnehmung Ihrer Interessen bei Vertragsverhandlungen,
- die Geltendmachung von Ihren Ansprüchen,
- die Abwehr von unberechtigten Forderungen,
- die Verteidigung in Bußgeldverfahren sowie
- die Führung von Gerichtsverhandlungen.
Was umfasst das Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Geltendmachung Ihrer materiellen und immateriellen Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner nach Verkehrsunfall,
- Ordnungswidrigkeitenrecht (wie Geschwindigkeitsverstöße),
- Verkehrsstraftaten und
- Autokauf.
Verkehrsunfall – Welche Ansprüche bestehen?
Als Unfallgeschädigter haben Sie unter anderem einen Anspruch auf die Erstattung der folgenden Schadenspositionen:
- die Reparaturkosten,
- die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen,
- die Kosten für einen Ersatzwagen bzw. Mietwagen,
- die Nutzungsausfallentschädigung,
- die Kosten für das Abschleppen,
- die Kosten für eine An- bzw. Abmeldung,
- die Nebenkostenpauschale,
- die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Darüber hinaus kommen bei körperlichen Schäden unter anderem die folgenden Positionen in Betracht:
- Schmerzensgeld,
- Erstattung von Arzt- und Heilbehandlungskosten,
- Verdienstausfall,
- Haushaltsführungsschaden und
- Ersatz von Fahrtkosten.
Welche Überschneidungen gibt es mit dem allgemeinen Zivilrecht?
Das allgemeine Zivilrecht bzw. das allgemeine Privatrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen – juristisch gesehen – gleichberechtigten Personen (natürliche oder auch juristische Personen). Von großer Bedeutung im Verkehrsrecht sind auch die vertraglichen Rechtsbeziehungen. Unter anderem zählen die folgenden Vertragstypen zu den Klassikern der vertraglichen Beziehungen:
- Kaufvertrag,
- Mietvertrag,
- Pachtvertrag,
- Leihvertrag,
- Darlehensvertrag,
- Werkvertrag und
- Dienstvertrag.
Streitigkeiten
Rechtliche Streitigkeiten können jederzeit entstehen. So kann bereits strittig sein, ob überhaupt ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen oder ob Sie sich gegen diese erfolgreich zur Wehr setzen können.
Vor Vertragsabschluss
Bereits vor Vertragsabschluss kann der Weg zum Rechtsanwalt sinnvoll sein. Denn oftmals sind die Vertragsparteien zwar juristisch gesehen gleichberechtigt, aber stehen wirtschaftlich gesehen nicht auf gleicher Augenhöhe. So ist die sogenannte Vorschadensproblematik bei Gebrauchtwagenkäufern oftmals unbekannt.
Gerne beraten wir Sie bereits vor der Entscheidung für den Abschluss eines Vertrages und prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf Rechtssicherheit.
Nach Vertragsabschluss
Neben dem Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung können sich auch weitere Ansprüche auf Schadensersatz, Gewährleistung, Minderung, Rücktritt, Widerruf, Vertragsauflösung bzw. Vertragsbeendigung usw. ergeben.
Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und helfen Ihnen vertrauensvoll bei der Geltendmachung.
Ihnen wird ein Tatvorwurf gemacht?
Auch bei einem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei den folgenden Verstößen:
- Geschwindigkeitsverstoß,
- Abstandsverstoß,
- Handyverstoß,
- Erlöschen der Betriebserlaubnis und
- fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Kontakt
Unter 0049-30-91 50 44 72 oder per E-Mail können Sie jederzeit zu uns Kontakt aufnehmen und dadurch auch außerhalb der Bürozeiten um einen Rückruf bitten.
Rückrufservice
Sofern Sie um einen Rückruf bitten, werden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurückmelden; im besten Fall nehmen wir noch am selben Tag Kontakt zu Ihnen auf.
Termine
Schnelle Hilfe ist uns wichtig. Daher können Termine kurzfristig (innerhalb der nächsten zwei Werktage) vereinbart werden.
Kosten
Transparenz ist uns wichtig. Wir erläutern Ihnen daher bereits im Vorfeld, welche Kosten für welche Tätigkeit entstehen. Denn nichts ist unangenehmer als eine unerwartete Rechnung.
