Grundsätzliches
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte eine Unkostenpauschale bzw. Nebenkostenpauschale als weitere Schadensposition gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Die Unkostenpauschale ist eine der typischen Positionen bei der Schadensabwicklung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Aufgrund des Verkehrsunfalles muss der Geschädigte Aufwendungen tätigen. Diese Aufwendungen umfassen beispielsweise die Telefonkosten, die Internetkosten und die Portokosten und stehen typischerweise im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall.
Wie hoch ist die Unkostenpauschale bzw. Nebenkostenpauschale?
Diese Aufwendungen können pauschal beziffert werden und betragen je nach Gerichtsbezirk in der Regel zwischen 20,00 € und 35,00 €.
Die Kostenpauschale kann ohne Nachweis geltend gemacht werden.
Was tun, wenn die Pauschale nicht ausreicht?
Sollten im Einzelfall höhere Aufwendungen vorgenommen sein, dann müssen diese darlegt und im Zweifel bewiesen werden.
Sie sollten daher Belege und Quittungen aufheben, wenn Anlass dazu besteht, dass Ihre Aufwendungen die Pauschale übersteigen werden.
Obwohl diese Kostenpauschale im Verkehrsrecht typisch ist, kennen einige Geschädigte diese nicht.