Grundsätzliches
Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes erscheint sinnvoll, denn befindet sich der Geschädigte bei der Schadensauseinandersetzung nicht auf Augenhöhe mit dem Schädiger. Auf der Seite des Schädigers steht eine gegnerische Haftpflichtversicherung.
Warum sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
Der Schädiger bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung hat ein Interesse daran, dass der Schaden möglichst gering beziffert wird.
Zudem gehört es zum Tagesgeschäft der Versicherungen sich mit den Anspruchsstellungen von Geschädigten auseinanderzusetzen und sind diese dementsprechend routiniert. Die Versicherungen versuchen daher bei der Bezifferung der Schadenshöhe Einfluss zu nehmen.
Auf welche Schadenspositionen versucht die Versicherung Einfluss zu nehmen?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht die Schadenshöhe durch das Bestreiten oder durch eine veränderte Bezifferung einzelnen Schadenspositionen die Schadenshöhe geringer ausfallen zu lassen. Dies geschieht beispielsweise durch Kürzungen oder Veränderungen folgender Positionen:
- erforderlicher Reparaturaufwand,
- Ersatzteileaufschläge,
- Verbringungskosten,
- Reinigungskosten,
- Einholung von Restwertangeboten, die nicht dem regionalen Markt zugeordnet werden können,
- Kürzungen von Stundenverrechnungssätzen,
- Veränderung des Wiederbeschaffungswertes,
- Sachverständigengebühren oder
- Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung.
Der Geschädigte kennt sich in der Regel mit der Rechtsmaterie nicht aus und fühlt sich schnell überfordert mit der Geltendmachung seiner Ansprüche. Dadurch kann es dazu kommen, dass der Schaden der Höhe nach nicht vollständig erstattet wird.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erscheint daher sinnvoll.
Wer zahlt die Gebühren Ihres Rechtsanwaltes?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat die Gegenseite die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Bei einer Mithaftung sind die Anwaltsgebühren abhängig von dem zu erstattenden Schaden durch die Gegenseite zu zahlen. Daher kann bereits bei der Geltendmachung Ihrer Forderung Ihre Mithaftung berücksichtigt werden, sodass durch die Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes von Ihnen keine Kosten getragen werden müssten.
Die Gebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes gehören zu den erstattungsfähigen Kosten, denn in der Rechtsprechung ist es allgemein anerkannt, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung der Ansprüche des Geschädigten als zweckmäßig und erforderlich zu beurteilen ist. Folglich sind die Kosten hierfür zu erstatten.
Wann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes noch sinnvoll?
Zudem ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn es aufgrund des Verkehrsunfalles zu körperlichen Schäden kam. Denn auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche helfen.
Beispielhaft seien folgende Ansprüche aufgrund körperlicher Schäden erwähnt:
- Schmerzensgeld,
- Verdienstausfallschaden,
- Heil- und Behandlungskosten und
- Haushaltsführungsschaden.
Des Weiteren kann durch einen Verkehrsunfall dem Geschädigten ebenfalls der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat (Bsp. fahrlässige Körperverletzung) treffen.
Auch hierbei wird der Rechtsanwalt Ihnen zur Seite stehen.
Beauftragen Sie daher schon frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche weiter.